Durchgangsarzt und BG-Heilverfahren
Kontakt
Der D-Arzt, also Durchgangsarzt, ist von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigt, akute Verletzungen sowie deren Folgezustände nach Arbeitsunfällen, Schulunfällen und Wegeunfällen zu behandeln – ambulant und stationär. Ziel ist eine schnelle und professionelle medizinische Versorgung, um die Genesung zu fördern und eine rasche Rückkehr in den Alltag oder Beruf zu ermöglichen.
Was macht ein D-Arzt?
Der D-Arzt führt berufsgenossenschaftliche Heilverfahren, sogenannte BG-Heilverfahren, durch. Diese gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren betreffen die Behandlung von Unfallverletzungen am Arbeitsplatz, auf dem Schulweg oder bei anderen versicherten Unfällen. Der D-Arzt arbeitet eng mit der Berufsgenossenschaft zusammen und sorgt für eine reibungslose Abwicklung der Heilverfahren.
Leistungsspektrum
- Erstversorgung nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen
- Diagnostik und Behandlung von Unfallfolgen
- Koordination von Rehabilitation und Physiotherapie
- Beratung zu Heilverfahren der Berufsgenossenschaft
- Medizinische Dokumentation für die Unfallversicherung
- Begutachtung von Folgezuständen nach Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen
Warum den D-Arzt aufsuchen?
Nach einem Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Schulweg ist eine schnelle und fachgerechte Behandlung entscheidend. Nur der D-Arzt ist durch seine besondere Qualifizierung befugt, das berufsgenossenschaftliche Heilverfahren einzuleiten, wodurch die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft garantiert wird. Die Versorgung beim D-Arzt gewährleistet, dass Verletzungen professionell behandelt und Folgeschäden minimiert werden.