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Einordnung der Schmerzursache

Bei anders eingeordneten Beschwerden (z.B. Hüftstörung statt angenommener LWS-Störung) ist der Einsatz von bildgebenden Verfahren, insbesondere Röntgenuntersuchung von Gelenken, Knochen und Wirbelsäule in unserem Haus möglich.

Bei Auftreten krankheitswertiger somatischer Beschwerden im Behandlungsverlauf ist eine Abklärung durch Ultraschalluntersuchungen, Gastroskopie/Koloskopie oder durch eine Labordiagnostik möglich.
Bei überwiegend psychosomatischer Schmerzursache und psychischen Beschwerden ist die Vorstellung der Erkrankten in unserer Psychosomatik-Abteilung möglich.

Hier kann auch eine Weiterbehandlung oder Anbindung an unsere Psychiatrische Institutsambulanz erfolgen.